Bedingungen und Auflagen
Bedingungen:
- Anmeldung schriftlich bei den zuständigen Organisatoren
- Die Unterzeichnung des Vertrags ist rechtsverbindlich
- Vorauskasse: Bezahlung der Standgebühr bei Vertragsabschluss
- Schlechtwetterrisiko tragen die Betreiber selbst
- Standplätze werden vom Veranstalter zugewiesen
- Abnahme des Standes durch das Kreisverwaltungsreferat (KVR)
- Entrichten der KVR-Gebühr
- Den Anweisungen der Ordner und Organisatoren ist Folge zu leisten
Auflagen:
Folgende Auflagen sind vom KVR vorgegeben und müssen vom Standbetreiber eingehalten werden
- Gesundheitszeugnis für alle im Verkauf tätigen Personen
- Abnahme der verwendeten Gasflaschen durch einen Techniker
- wischfester Boden im Stand
- Bereithalten eines Feuerlöschers
- keine Verwendung von Einweggeschirr
- ordnungsgemäße Entsorgung der Abfälle während des Festivals
Bewerbungsunterlagen:
- Anmeldeformular für einen Stand
- Preisliste für Stände