StuStaCulum 2011 Festivalordnung
1. Veranstalter
Der Veranstalter der StuStaCulum, im folgenden „Veranstalter“ genannt, ist der Verein „Kulturleben in der Studentenstadt e.V.“
Kulturleben in der Studentenstadt e.V.
Christoph-Probst-Str. 12/027
80805 München
Vertretungsberechtigte Vorstände:
Manfred Klöppel, Armin Godron, Magdalena Brunner, Christian Witowski
Registriergericht: Amtsgericht München
Registriernummer: VR 13532
2. Besetzungs- oder Programmänderung, Veranstaltungsabsage
Besetzungs- und Programmänderungen liegen in der Natur der Sache und berechtigen nicht zur Rückgabe der Eintrittsbuttons oder zur Minderung des Kaufpreises.
Sollte die bereits laufende Veranstaltung abgebrochen werden, kann kein Ersatz gewährt werden.
Aus wetterbedingten Gründen behalten wir uns vor, den zeitlichen Beginn und den Ort einer Aufführung zu verschieben.
3. Jugendschutz
Die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit nach der neuesten Fassung sind zu beachten und einzuhalten.
Das Jugendschutzgesetz gilt auf dem Gelände der Studentenstadt Freimann und in allen Veranstaltungsorten des StuStaCulums.
Jeder Besucher unserer Veranstaltung ist verpflichtet, seinen Ausweis ständig bei sich zu tragen.
4. Tiere
Hunde sind auf dem Veranstaltungsgelände an der Leine zu führen. Es ist untersagt, andere Tiere mitzubringen. Tiere dürfen nicht in geschlossene Veranstaltungsstätten mitgenommen werden.
5. Hausrecht
Das Hausrecht bei allen Veranstaltungen sowie auf dem gesamten Gelände liegt beim Veranstalter. Einlass wird nur mit gültigem Eintrittsbutton gewährt. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Sicherheitskontrollen durchzuführen. Der Ordnungsdienst ist dann angewiesen, eine Leibesvisitation vorzunehmen. Das Recht, den Einlass (gegen Rückerstattung des Nennwertes der Eintrittskarte) zu verwehren, bleibt vorbehalten. Besucher, die sich selbst oder andere gefährden, werden des Geländes verwiesen.
6. Sonstiges
Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Veranstalter aufgrund von Delikten, Vertragsverletzung oder Verschuldens bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht mindestens grob fahrlässig verursacht wurde. Der Veranstalter haftet nur, wenn und soweit ein derart verursachter Schaden zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder des Ereignisses unter Berücksichtigung aller bekannten oder schuldhaft unbekannten Umstände vorhersehbar war. Es wird zwischen dem Veranstalter und dem Besucher vereinbart, dass dieser die Leistungen des Veranstalters grundsätzlich auf eigene Gefahr in Anspruch nimmt.
Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, Plastikflaschen über einem Liter Inhalt (keine alkoholischen oder alkoholhaltigen Getränke) auf das Festivalgelände ist untersagt.
Die Bühnen Atrium, Festzelt und Hans-Scholl-Halle einschließlich des vorgelagerten Publikumsbereichs werden per Webcam gefilmt. Zeitnahe Bilder davon sind unter der Webadresse http://www.stustaculum.de/ einsehbar.
Das Mitbringen von pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Waffen sowie waffenähnlichen Gegenständen auf das Festivalgelände ist grundsätzlich untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt Verweis aus dem Veranstaltungsgelände. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises besteht in diesem Fall nicht.
Bei Abbruch der Veranstaltung aufgrund behördlicher Anordnung wegen höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf Rückvergütung.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen.
Bitte benutzen Sie die öffentlichen Verkehrsmittel. Der Festivalbesucher parkt sein Auto auf eigene Gefahr.
Der Veranstalter ist nicht für verloren gegangene oder gestohlene Sachen verantwortlich.
Stage diving und crowd surfing ist grundsätzlich verboten.
Bei Zuwiderhandlung erlauben wir uns die zuwiderhandelnden Personen des Geländes zu verweisen.
Bei Konzerten kann aufgrund der Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen. Der Besuch der Veranstaltung erfolgt stets auf eigene Gefahr.
Ansonsten wünscht der Veranstalter allen Besuchern viel Spaß.
München, im Mai 2011