GARNIX 2014 : Sportfest: allgemeine Regelungen

Allgemeine Regelungen für das Sportfest 2014


§1 Stattfinden der Veranstaltung,

Der Teilnehmer hat keinerlei Recht auf ein Stattfinden des Sportfestes im Allgemeinen oder einer oder mehrerer Disziplinen im Speziellen. Der Veranstalter (Fachschaft Maschinenbau) behält sich somit vor, das Sportfest oder Teile dessen bei Schlechtwetter oder anderen triftigen Gründen ohne Einhaltung von Fristen abzusagen.

 
§2 Entscheidungsgewalt des Veranstalters

Wir weisen darauf hin, dass die Disziplinen des Sportfestes nach den von uns veröffentlichten Regelwerken durchgeführt werden und der Spaß im Vordergrund steht. Ein Anspruch auf Professionalität besteht damit nicht, auch wenn wir uns natürlich bemühen, für einen fairen Ablauf zu sorgen.

Alleinige Entscheidungsgewalt bei Entscheidungen über den Verlauf des Turniers und der Disqualifikation hat der Veranstalter bzw. ein von ihm eingesetzter Helfer.

 
§3 Haftungsausschluss

Der Veranstalter und die von ihm eingesetzten Helfer haften nicht für Verletzungen der Teilnehmer, Zuschauer oder Beschädigung von Gegenständen. Des Weiteren haftet der Teilnehmer selbst für von ihm verursachte Schäden.

 
§4 Sorgfaltspflicht

Der Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, sich über die Gegebenheiten zu informieren und mögliche Gefahren abzuschätzen. Der Veranstalter sorgt nicht für die Sicherheit der Örtlichkeiten und verwendeten Geräte.

 
§5 Salvatorische Klausel

Falls sich einer der Paragraphen als ungültig erweisen sollte, so bleiben die Restlichen davon unberührt und behalten ihre volle Gültigkeit.

Siehe auch