Der Teilnehmer hat keinerlei Recht auf ein Stattfinden des Sportfestes im Allgemeinen oder einer oder mehrerer Disziplinen im Speziellen. Der Veranstalter (Fachschaft Maschinenbau) behält sich somit vor, das Sportfest oder Teile dessen bei Schlechtwetter oder anderen triftigen Gründen ohne Einhaltung von Fristen abzusagen.
§2 Entscheidungsgewalt des Veranstalters
Wir weisen darauf hin, dass die Disziplinen des Sportfestes nach den von uns veröffentlichten Regelwerken durchgeführt werden und der Spaß im Vordergrund steht. Ein Anspruch auf Professionalität besteht damit nicht, auch wenn wir uns natürlich bemühen, für einen fairen Ablauf zu sorgen.
Alleinige Entscheidungsgewalt bei Entscheidungen über den Verlauf des Turniers und der Disqualifikation hat der Veranstalter bzw. ein von ihm eingesetzter Helfer.
§3 Haftungsausschluss
Der Veranstalter und die von ihm eingesetzten Helfer haften nicht für Verletzungen der Teilnehmer, Zuschauer oder Beschädigung von Gegenständen. Des Weiteren haftet der Teilnehmer selbst für von ihm verursachte Schäden.
§4 Sorgfaltspflicht
Der Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, sich über die Gegebenheiten zu informieren und mögliche Gefahren abzuschätzen. Der Veranstalter sorgt nicht für die Sicherheit der Örtlichkeiten und verwendeten Geräte.
§5 Salvatorische Klausel
Falls sich einer der Paragraphen als ungültig erweisen sollte, so bleiben die Restlichen davon unberührt und behalten ihre volle Gültigkeit.