Bedingungen und Auflagen für Betreiber
Bedingungen:
- Anmeldung schriftlich bei den zuständigen Organisatoren
- Die Unterzeichnung des Vertrags ist rechtsverbindlich.
- Vorauskasse: Bezahlung der Standgebühr bei Vertragsabschluss. Schlechtwetterrisiko tragen die Betreiber selbst.
- Abnahme des Standes durch das KVR
Auflagen:
Die Auflagen sind vom KVR vorgegeben und müssen unbedingt eingehalten werden
- Gesundheitszeugnis für alle im Verkauf tätigen Personen
- Abnahme der verwendeten Gasflaschen durch einen Techniker
- Wischfester Boden im Stand
- KVR-Gebühr
- Feuerlöscher
- KEIN Einweggeschirr
- Standplätze werden vom Veranstalter zugewiesen
- Während des Festivals sind die Standbetreiber vepflichtet, alle Abfälle ordnungsgemäß zu entsorgen.
- Den Anweisungen der Ordner und Organisatoren muss Folge geleistet werden.
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